Physiotherapeuten sind in Deutschland dem Delegationsverfahren unterwiesen; d.h. der Berufsstand Physiotherapeut ist verpflichtet, nur auf ärztlich-medizinische An- bzw. Verordnung zu handeln. (s. § 125 SGB V)
Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigst du eine Verordnung deines Arztes mit:
Dieses Rezept kann sowohl ein Kassenrezept als auch ein Privatrezept sein, wobei nur die Privatrezepte von den Privatkassen erstattet werden.
Eine physiotherapeutische Behandlung mit Privatrezept (wird erstattet) kostet bei mir € 27,50 und wird nach Abschluss jeder Einheit direkt fällig. (Kartenzahlung möglich und erwünscht). Die Gesamtrechnung erhältst du am Ende aller Behandlungseinheiten.
Eine physiotherapeutische Behandlung mittels Kassenrezept oder mit einer formloser Verordnung mit obigen Angaben ist natürlich auch möglich, kostet € 27,50 und wird nach Abschluss jeder Einheit direkt fällig. (Kartenzahlung möglich und erwünscht). Die Behandlung kann ich nicht mit deiner Kasse abrechnen, und die Verordnung gilt nur als Legitimation und Auftrag für die Behandlung. Eine Gesamtrechnung erhältst du auf Wunsch am Ende aller Behandlungseinheiten.
Das bedeutet summa summarum: Nur Privatversicherte und Selbstzahler!
Als Privatpatient schließe ich vor Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung mit dir ab, sodass du vorher über die Kosten informiert bist. Wenn du die Honorarvereinbarung mit der Rechnung bei deiner privaten Krankenversicherung einreichst, muss diese die Höhe der Behandlungskosten akzeptieren (aktuelles Urteil des Amtsgericht Köpenick vom 10.05.2012, AZ 13 C 107/11), es sei denn, in deinem Vertrag hast du niedrigere Vergütungssätze vereinbart. Deswegen ist es hilfreich, wenn du dich schon vor Behandlungsbeginn mit den Tarifen deiner Versicherung vertraut gemacht hast.
Vielen Dank für dein Verständnis!
mobil: 0176 / 23947518
Festnetz: 0731 /16575229